Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemein

Im Pilates- & Wirbelsäulenstudio Sabine Kamper (im Folgenden „PWSK“) gibt es folgende Kategorien von Teilnehmern an den vom PWSK angebotenen Kursen laut aktuellem Trainingsplan: Verbraucher ohne Mitgliedsvertrag (im Folgenden „Kunden“) und Verbraucher mit Mitgliedsvertrag (im Folgenden „Mitglieder“).

II. Kunden

Vorraussetzung für die Teilnahme an den vom PWSK angebotenen Kursen ist eine mündliche bzw. schriftliche Anmeldung durch den Kunden und die Zahlung im Vorhinein, laut aktueller Preisliste, des gewählten Kurses. Dies ist bis 24 Stunden vor Kursbeginn möglich. Das Gleiche gilt für Stornierungen eines bereits angemeldeten Kurses. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht (24 Stunden vor Kursbeginn), werden die zu spät stornierten Kurse gesondert verrechnet.

III. Mitglieder

Ein Mitgliedsvertrag zwischen dem Verbraucher und dem PWSK entsteht durch Annahme der schriftlichen Anmeldung des Verbrauchers, seitens PWSK. Nach Abschluss des Vertrages ist der Verbraucher zur Teilnahme an den durch das PWSK angebotenen Kursen berechtigt.

Erfolgt die schriftliche Anmeldung des Verbrauchers zwischen dem Ersten und dem Fünfzehnten des Monats, beginnt die Mitgliedschaft mit dem jeweiligen Monatsfünfzehnten. Erfolgt die schriftliche Anmeldung des Verbrauchers zwischen dem Sechszehnten und dem Monatsletzten, beginnt die Mitgliedschaft mit dem jeweils Ersten des der schriftlichen Anmeldung nachfolgenden Monats.

Die zwischen der schriftlichen Anmeldung und dem Beginn der Mitgliedschaft in Anspruch genommenen Leistungen des Verbrauchers werden nicht in Rechnung gestellt.

Durch Unterfertigen des Anmeldeformulars wird eine Mitgliedschaft mit einer Laufzeit von 6 Monaten oder einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.

Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um zwei Monate bei der Laufzeit von 6 Monaten, sofern das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsfünfzehnten (bei Anmeldung zwischen dem Ersten und dem Fünfzehnten des Monats) oder zum Monatsletzten (bei Anmeldung zwischen dem Sechszehnten und dem Monatsletzten) vor Ablauf des Vertrages schriftlich (per Einschreiben) gekündigt wird. Maßgeblicher Zeitpunkt der Berechnung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung im PWSK.

Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein Monate bei der Laufzeit von 12 Monaten, sofern das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsfünfzehnten (bei Anmeldung zwischen dem Ersten und dem Fünfzehnten des Monats) oder zum Monatsletzten (bei Anmeldung zwischen dem Sechszehnten und dem Monatsletzten) vor Ablauf des Vertrages schriftlich (per Einschreiben) gekündigt wird. Maßgeblicher Zeitpunkt der Berechnung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung im PWSK.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird für die Erst- und Zeitlaufzeit im individuellen Mitgliedsvertrag festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag ist mit einem Rabatt für Lastschriftzahler versehen. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitglieds.

Es wird die Wertbeständigkeit des Mitgliedbeitrages vereinbart. Dieser wird zu jedem Ersten des Kalenderjahres einer Überprüfung des PWSK unterzogen und entsprechend der Veränderung des dem Österreichischen Statistischen Zentralamt in Wien verlautbarten Verbraucherindex 2010 oder dem an seine Stelle tretenden Index angepasst. Innerhalb der ersten zwei Monate ab Vertragabschluss ist eine Wertbeständigkeitsprüfung ausgeschlossen.

Die Mitgliedschaft berechtigt, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht und nicht überschritten wird, das Mitglied, bei voriger schriftlicher oder mündlicher Anmeldung, zur Nutzung der durch das PWSK angebotenen Kurse. Die Anmeldung ist bis 24 Stunden vor Kursbeginn möglich. Das gleiche gilt für Stornierungen eines bereits angemeldeten Kurses.

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das PWSK behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoß hat die Annullierung der Mitgliedschaft und das Aussprechen eines Hausverbots für das Mitglied und für den unbefugten Dritten zu Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, das Mitgliedsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt, das Vertragsduplikat und die derzeit geltende Hausordnung ausgehändigt, gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

Das Mitglied verpflichtet sich, das PWSK bezüglich Änderungen seines Namens, seiner Adresse und Bankverbindung unverzüglich zu informieren. Die durch die Unterlassung dieser Informationspflicht entstehenden Schäden sind vom Mitglied zu tragen. Arglistige oder sonstige falsch erteilte Informationen können den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge haben, in welchem Fall sich das PWSK rechtliche Schritte vorbehält.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum Ersten (bei Anmeldung zwischen dem Sechzehnten und dem Monatsletzten) oder Fünfzehnten (bei Anmeldung zwischen dem Ersten oder Fünfzehnten des Monats) eines Monats fällig.

Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder Überweisung auf das Konto von PWSK. Sollten diese Beträge nicht binnen 14 Tagen ab Fälligkeit auf das Konto von PWSK eingelangen, so wird das PWSK dem Mitglied den Zutritt zu den Einrichtungen des PWSK bis zur erfolgten Zahlung verwehren.

Das PWSK behält sich zudem das Recht vor unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und dem Mitglied alle notwendigen Kosten der zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen (insbesondere auch Mahnung und Inkasso) in Rechnung zu stellen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Weiters hat das Mitglied Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen.

Dem Mitglied des PWSK steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des gegenständlichen Vertrages zu. Dies gilt für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, beruflich bedingten Auslandsaufenthalten (mehr als drei Wochen) durch Vorlage entsprechender Dokumente.

Bei Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich und die Zahlung kann, bei monatlicher Abbuchung, nur vom Konto des Erziehungsberechtigten getätigt werden.

IV. Kunden und Mitglieder

Die vom PWSK angebotenen Kurse sind auf maximal zwölf Teilnehmer beschränkt. Die Mindestteilnehmeranzahl beläuft sich auf drei Personen. Der Kunde und das Mitglied verpflichten sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung strikt einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstöße haben das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrages oder Mitgliedbeitrages.

Für Schäden an der Person eines Kunden oder eines Mitglieds haftet das PWSK entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (wie zum Beispiel Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet das PWSK lediglich dann, wenn der Schaden vom PWSK oder von einer Person für die dieses einzustehen hat, vorsätzlich und grob fahrlässig verschuldet wurde. Die Kunden und Mitglieder werden angehalten persönliche Gegenstände dem PWSK gesondert zur Verwahrung zu geben.

Das Nichtbenützen der Einrichtungen des PWSK oder der Kurse berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedbeitrages. Dies gilt auch, wenn die Einrichtungen aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht benützt werden.

Der Kunde und das Mitglied nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen in der Hausordnung vorbehalten bleiben. Diese erfolgen ausschließlich aus betrieblichen Erfahrungen und Erfahrungen der Kunden und Mitglieder und werden dementsprechend sachlich gerechtfertigt sein. Aus einer entsprechenden Änderung kann der Kunde oder das Mitglied daher keine Rechte ableiten, insbesondere dann nicht, wenn sie geringfügig sind.

Aus einzelnen betriebsnotwendigen Schließungen, wie etwa zum Umbau oder Modernisierung einzelner Teile der Einrichtungen, haben der Kunde oder das Mitglied keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder eine Verlängerung seiner Mitgliedschaft, sofern das Ausmaß der Schließung dem Mitglied zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Der Kunde und das Mitglied nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Kurse, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind, vorbehalten bleiben. Diese erfolgen ausschließlich aus betrieblichen Erfahrungen und Erfahrungen der Kunden und Mitglieder. Aus einer entsprechenden Änderung kann der Kunde oder das Mitglied daher keine Rechte ableiten, wenn sie geringfügig sind. Bei vorübergehendem Ausfall von Kursen, die nicht vom PWSK zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden (Kursen) oder ein etwaiger anderer Schadenersatzanspruch des Kunden oder des Mitglieds.

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

Gerichtstand ist Bruck an der Mur. Für Klagen gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt der Gerichtsstand als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt.

 

Pilates- & Wirbelsäulenstudio Sabine Kamper
Hugo Wolf-Straße 59, 8642 St. Lorenzen im Mürztal

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